Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Die Inhaltsstoffe, z.B. chemischer Art, von Batterien können bei unsachgemäßer Lagerung und Entsorgung die Umwelt und die Gesundheit schädigen. Gleichzeitig können sie aber auch wiederverwertbare Rohstoffe enthalten. Batterien dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben.
Sie können Batterien nach Gebrauch beim Verkäufer oder bei den dafür eingerichteten Sammelstellen (z.B. öffentliche Sammelstellen in Ihrer Gemeinde oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Bei einem Versender können Sie die Batterien am Versandlager zurückgeben. Sie können Batterien auch unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften unentgeltlich per Post zurücksenden. Für die Rücksendung stellen wir Ihnen unter Info@verlegehilfen.de kostenlos ein Rücksendeetikett zur Verfügung. Sie können dieses auch unter der Telefonnummer 0049 - (0)2196 - 88 53 353 anfordern. Bitte senden Sie die Altbatterie dann an folgende Adresse:
Verlegehilfen Sabine & Sven Schulte GbR
Remscheider Straße 25-27
42929 Wermelskirchen
Die Abgabe in Verkaufsstellen oder im Versandhandel ab Versandlager ist beschränkt auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, und auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.
Das Zeichen mit der durchgestrichenen Mülltonne erinnert Sie daran, dass Batterien nicht in den Hausmüll gehören. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich die folgenden Symbole mit folgender Bedeutung für die Inhaltsstoffe: Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei, Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium, Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Altgeräte
Elektrische und elektronische Geräte sind mit dem folgenden Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:
Das Symbol weist Sie darauf hin, dass Sie als Besitzer dieses Gerätes dieses nicht über den Hausmüll (graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgen dürfen. Die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Altgeräten) ist notwendig, um Schadstoffe umweltgerecht zu entsorgen, Wertstoffe zurückzugewinnen und eine Wiederverwendung zu ermöglichen. Sie können das Gerät unter anderem bei zugelassenen Sammelstellen, zum Beispiel beim örtlichen Wertstoff- oder Recyclinghof, getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zur Wiederverwendung abgeben.